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  hilpers > soc.recht.* > soc.recht.misc

 #1  
11.06.2005, 09:19
Rainer Decker
In NRW stand in dieser Woche eine landesweite Mathe-Klausur schon am
Vortag im Internet:

http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hi...005unregel.php
http://www.pcgames.de/?menu=0701&s=t...19135&page =2
usw.

Wie ist das rechtlich zu bewerten?
Disziplinarrechtlich kommt auf den Lehrer, wenn man ihn packt, sicher
ein Verfahren zu.
Der Schüler dürfte mit Schulordnungsmaßnahem zu rechnen haben, z.B.
Entlassung von der Schule.
Ist das Ganze auch strafrechtlich relevant?
Und zivilrechtlich? Schadenersatz wegen des Aufwandes für die
Entwicklung neuer Aufgaben?
Und wer wäre haftbar? Der Lehrer, der Schüler? Auch PC-Games, die die
Plattform gebildet haben?

MfG
Rainer
 #2  
12.06.2005, 12:58
Matthias Frank
Rainer Decker wrote:
> Disziplinarrechtlich kommt auf den Lehrer, wenn man ihn packt, sicher
> ein Verfahren zu.

Woher willst du wissen, das ein Lehrer die verschlampt hat.
Schadenersatz wegen des Aufwandes für die
> Entwicklung neuer Aufgaben?

Welcher Schaden soll entstanden sein? Die Lehrer müssen jeweils
neue Arbeiten schreiben, dafür ewrden sie nicht extra bezahlt.

MfG
Matthias
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