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#1
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Aus dem Bonner General-Anzeiger vom 18.2.05:
.... Die 14-jährige Laura B. und ihre 18-jährige Begleiterin Danielle M. die als amerikanische Austauschschülerin in Lauras Nachbarschaft in Bornheim-Hersel wohnt, waren auf dem Heimweg, als der Kontrolleur verlangte, ihre Tickets zu sehen. Gegenüber dem berechtigten Anliegen der Mädchen, die Bahn an dieser speziellen und keiner anderen Haltestelle zu verlassen, zeigte er sich nicht aufgeschlossen. Ebenso wenig ließ er Anstalten erkennen, die Bahn für die Dauer der Kontrolle aufzuhalten oder gemeinsam mit den jungen Damen auszusteigen und anschließend den nächsten Zug zu nehmen. Der Mann nahm die gültigen Schülertickets der beiden in Augenschein, als der Zug bereits wieder rollte und verabschiedete sich ohne auffällige Höflichkeitsformeln. Den Mädchen blieb nichts übrig, als bis Uedorf weiterzufahren und dort eine gute Viertelstunde auf den Gegenzug zu warten. .... Frage: Wie ist das Verhalten des Kontrolleurs rechtlich zu bewerten? G |
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#2
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Gerhard Reims wrote:
> Den Mädchen blieb nichts übrig, als bis Uedorf weiterzufahren und dort > eine gute Viertelstunde auf den Gegenzug zu warten. > ... > Frage: Wie ist das Verhalten des Kontrolleurs rechtlich zu bewerten? Eventuell Nötigung. Kommt auf den Sachverhalt an. |
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#3
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Gerhard Reims wrote:
> Frage: Wie ist das Verhalten des Kontrolleurs rechtlich zu bewerten? Strafbar nach § 239 StGB (Freiheitsberaubung). - Sebastian |
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#4
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Gerhard Reims schrieb:
> Frage: Wie ist das Verhalten des Kontrolleurs rechtlich zu bewerten? So, wie bisher geschildert, hat er wohl ganz ordnungsgemäß seinen Job gemacht. Da dürfte kaum etwas zu beanstanden sein, es sei denn, er hätte, was sich aus dem Sachverhalt aber nicht ergibt, die Kontrolle absichtlich verzögert, bis zur Weiterfahrt. Wie kam es denn, daß die Kontrolle erst nach der Weiterfahrt stattfand? Wollte der Kontrolleur die bereitgehaltenen Tickets nicht ansehen oder wollten die Kids die Karten nicht vorzeigen oder was? MfG Rupert |
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#5
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Rupert Haselbeck <mein-rest-muell> schrieb:
>So, wie bisher geschildert, hat er wohl ganz ordnungsgemäß seinen Job >gemacht. Da dürfte kaum etwas zu beanstanden sein, es sei denn, er >hätte, was sich aus dem Sachverhalt aber nicht ergibt, die Kontrolle >absichtlich verzögert, bis zur Weiterfahrt. Wie kommst Du denn darauf? Wenn das Verkehrsunternehmen gerne alle Fahrausweise durch Kontrollschaffner prüfen lassen möchte, darf es gern so viele Prüfdienstmitarbeiter einsetzen, wie erforderlich sind, um auch alle Passagiere zu einer geeigneten Zeit zu kontrollieren. Alternativ bietet sich gerade im Bahnverkehr an, die Kontrolle nicht im Zug, sondern an der Speree am Ausgang des Perron vorzunehmen. Es bleibt allerdings die Frage, warum die beiden (allzu braven) Mädels nicht einfach ausgestiegen sind. Der Kontrolleur wäre wahrscheinlich nicht im Zug geblieben ... |
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#6
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Percy Noethel schrieb:
> Rupert Haselbeck <mein-rest-muell> schrieb: >>So, wie bisher geschildert, hat er wohl ganz ordnungsgemäß seinenJob >>gemacht. Da dürfte kaum etwas zu beanstanden sein, es sei denn, er >>hätte, was sich aus dem Sachverhalt aber nicht ergibt, die Kontrolle >>absichtlich verzögert, bis zur Weiterfahrt. > > Wie kommst Du denn darauf? Auf was? > Wenn das Verkehrsunternehmen gerne alle Fahrausweise durch > Kontrollschaffner prüfen lassen möchte, darf es gern so > viele Prüfdienstmitarbeiter einsetzen, wie erforderlich > sind, um auch alle Passagiere zu einer geeigneten Zeit zu > kontrollieren. Exakt davon ging ich aus > Alternativ bietet sich gerade im Bahnverkehr an, die > Kontrolle nicht im Zug, sondern an der Speree am Ausgang des > Perron vorzunehmen. Ack > Es bleibt allerdings die Frage, warum die beiden (allzu > braven) Mädels nicht einfach ausgestiegen sind. Der > Kontrolleur wäre wahrscheinlich nicht im Zug geblieben ... Kontrolleur ein wenig ärgern und nachher lamentieren? Sowas soll angeblich vorkommen; aber wir wissen ja nicht, warum das Vorzeigen einer Fahrkarte so lang dauern konnte, daß man dadurch den Ausstieg versäumte MfG Rupert |
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#7
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"Rupert Haselbeck" <mein-rest-muell> schrieb im Newsbeitrag
news:kln1 >Kontrolleur ein wenig ärgern und nachher lamentieren? Sowas soll >angeblich vorkommen; aber wir wissen ja nicht, warum das Vorzeigen >einer Fahrkarte so lang dauern konnte, daß man dadurch den Ausstieg >versäumte Wieauchimmer. Für die seitens des Kontrolleurs tatbestandlich verwirklichte Freiheitsberaubung sehe ich keinen Rechtfertigungsgrund, es sei denn, es lagen die Voraussetzung der Festnahme nach § 127 StPO wegen Leistungserschleichung o.ä. vor. |
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#8
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Rupert Haselbeck writes:
> Percy Noethel schrieb: >> Es bleibt allerdings die Frage, warum die beiden (allzu >> braven) Mädels nicht einfach ausgestiegen sind. Der >> Kontrolleur wäre wahrscheinlich nicht im Zug geblieben ... > Kontrolleur ein wenig ärgern und nachher lamentieren? Völlig Wurscht. Wer als Fahrkartenkontrolleur arbeteit, weiß, daß er sich auch im Fall von Provokationen - gerade dann - korrekt verhalten muß. Dirk |
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#9
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"Dirk Moebius" schrieb im Newsbeitrag
> Rupert Haselbeck writes: > >> Percy Noethel schrieb: > >>> Es bleibt allerdings die Frage, warum die beiden (allzu >>> braven) Mädels nicht einfach ausgestiegen sind. Der >>> Kontrolleur wäre wahrscheinlich nicht im Zug geblieben ... > >> Kontrolleur ein wenig ärgern und nachher lamentieren? > > Völlig Wurscht. > Wer als Fahrkartenkontrolleur arbeteit, weiß, daß er sich auch > im Fall von Provokationen - gerade dann - korrekt verhalten muß. > Was passiert eigentlich, wenn die besagte "verpasste" Haltestelle die letzte gültige Haltestelle auf dem Ticket der beiden Mädels wäre, und durch die Kontrolle ein Aussteigen verhindert wurde? |
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#10
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Dirk Moebius schrieb:
> Wer als Fahrkartenkontrolleur arbeteit, weiß, daß er sich auch > im Fall von Provokationen - gerade dann - korrekt verhalten muß. Offenbar hat er die Kontrolle ja dennoch korrekt durchgeführt MfG Rupert |
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