hilpers


  hilpers > etc.finanz.* > etc.finanz.misc

 #1  
07.10.2003, 08:53
Luigi Trahmel
Hallo NG´ler,

beim lesen der "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der
Kreditinstitute" bin ich über die Frmulierung TZ 12 ".. Die
Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme darf den in der
Kreditrisikostrategie niedergelegten Zielen nicht widersprechen."
gestolpert. Kann mir das einer bitte erklären? Bedeutet dies, daß die
Marktbereiche und die nachfolgende Bereiche vergütungstechnisch
identisch sein müssen (z.B. gleiche Eingruppierung in einem
vorhandenen Raster oder müssen sie nur vergleichbar (nahezu identische
EURo-Einkommenspotentiale bei unterschiedlicher/überlappender
Eingruppierung) behandelt werden?

Danke für Eure Unterstützung

L. Trahmel
 #2  
07.10.2003, 15:35
jan rosinowski
>Kreditinstitute" bin ich über die Frmulierung TZ 12 ".. Die
>Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme darf den in der
>Kreditrisikostrategie niedergelegten Zielen nicht widersprechen."


klingt eher so, dass nicht behufs persoenlicher einkommensmaximierung
eines händlers das kreditrisiko vernachlässigt werden darf
 #3  
07.10.2003, 19:59
Stefan Krieg
Hallo Luigi,

Luigi Trahmel <trahmel> wrote:
[...MaK...]
> Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme darf den in der
> Kreditrisikostrategie niedergelegten Zielen nicht widersprechen."
> gestolpert. Kann mir das einer bitte erklären?


Kurz (und nicht umfassend): die Vergütungssysteme sollen den
zu Vergütenden nicht dazu animieren, sich konträr zur Kredit-
risikostrategie zu verhalten.
Banales Beispiel: Kreditrisikostrategie sei, das Kreditportfolio
der Risikoklassen BB+ und schlechter zu halten / um X% zu
reduzieren. Für die Boni (leistungsabhängige Gehaltsbestandteile
o.ä.) wird die Parole ausgegeben, daß möglichst viele Kredit-
volumina in hochmargigen Bereichen ausgereicht werden.
Die Vorgabe der Kreditseite widerspräche hier dem Anreizsystem
der Marktseite.
Das heißt aber nicht, daß Markt- und Kreditseite (oder andere
Bereiche der Bank) nicht Anreizsysteme haben dürfen, die sich
an unterschiedlichen Zielen orientieren können.

gruß aus berlin
der stef
 #4  
09.10.2003, 20:47
Luigi Trahmel
Hallo Stef,
zuerst schon mal "Danke" für die Erläuterung. Ich gehe nunmehr davon
aus, daß die Vergütung beider relvanten Gruppen (wie z.B. Markt- und
Kreditseite) dann auch vergleichbar,sein sollten, aber nicht identisch
sein müssen. Dies weder im Grundgehalt noch im variablen Bereich (bei
ansonsten gleichen Hierarchiestufen)?
Danke

Luigi


"Stefan Krieg" <Stefan.Krieg> wrote in message news:vqq3
[..]
 #5  
09.10.2003, 21:55
Stefan Krieg
Hallo Luigi

Luigi Trahmel <trahmel> wrote:
[...MaK...]
> zuerst schon mal "Danke" für die Erläuterung. Ich gehe nunmehr davon
> aus, daß die Vergütung beider relvanten Gruppen (wie z.B. Markt- und
> Kreditseite) dann auch vergleichbar,sein sollten, aber nicht identisch
> sein müssen. Dies weder im Grundgehalt noch im variablen Bereich (bei
> ansonsten gleichen Hierarchiestufen)?


Für den AT- Bereich mag das gut sein.
Für Tarifangestellte ist immer noch nach der Manteltarifvertrag
maßgeblich. Für *Bonus*- Zahlungen an Tarifangestellte können AFAIK
hausinterne Lösungen (die über den Manteltarif *hinausgehen*)
abgeschlossen werden. Auch dafür sind dann unterschiedliche Bemessungs-
grundlagen möglich.

> "Stefan Krieg" <Stefan.Krieg> wrote in message
> news:vqq3

[...ToFu gelöscht...]

Bitte besuche auch http://learn.to/quote Danke!

gruß aus berlin
der stef
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