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#1
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Hallo NG´ler,
beim lesen der "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute" bin ich über die Frmulierung TZ 12 ".. Die Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme darf den in der Kreditrisikostrategie niedergelegten Zielen nicht widersprechen." gestolpert. Kann mir das einer bitte erklären? Bedeutet dies, daß die Marktbereiche und die nachfolgende Bereiche vergütungstechnisch identisch sein müssen (z.B. gleiche Eingruppierung in einem vorhandenen Raster oder müssen sie nur vergleichbar (nahezu identische EURo-Einkommenspotentiale bei unterschiedlicher/überlappender Eingruppierung) behandelt werden? Danke für Eure Unterstützung L. Trahmel |
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#2
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>Kreditinstitute" bin ich über die Frmulierung TZ 12 ".. Die
>Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme darf den in der >Kreditrisikostrategie niedergelegten Zielen nicht widersprechen." klingt eher so, dass nicht behufs persoenlicher einkommensmaximierung eines händlers das kreditrisiko vernachlässigt werden darf |
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#3
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Hallo Luigi,
Luigi Trahmel <trahmel> wrote: [...MaK...] > Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme darf den in der > Kreditrisikostrategie niedergelegten Zielen nicht widersprechen." > gestolpert. Kann mir das einer bitte erklären? Kurz (und nicht umfassend): die Vergütungssysteme sollen den zu Vergütenden nicht dazu animieren, sich konträr zur Kredit- risikostrategie zu verhalten. Banales Beispiel: Kreditrisikostrategie sei, das Kreditportfolio der Risikoklassen BB+ und schlechter zu halten / um X% zu reduzieren. Für die Boni (leistungsabhängige Gehaltsbestandteile o.ä.) wird die Parole ausgegeben, daß möglichst viele Kredit- volumina in hochmargigen Bereichen ausgereicht werden. Die Vorgabe der Kreditseite widerspräche hier dem Anreizsystem der Marktseite. Das heißt aber nicht, daß Markt- und Kreditseite (oder andere Bereiche der Bank) nicht Anreizsysteme haben dürfen, die sich an unterschiedlichen Zielen orientieren können. gruß aus berlin der stef |
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#4
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Hallo Stef,
zuerst schon mal "Danke" für die Erläuterung. Ich gehe nunmehr davon aus, daß die Vergütung beider relvanten Gruppen (wie z.B. Markt- und Kreditseite) dann auch vergleichbar,sein sollten, aber nicht identisch sein müssen. Dies weder im Grundgehalt noch im variablen Bereich (bei ansonsten gleichen Hierarchiestufen)? Danke Luigi "Stefan Krieg" <Stefan.Krieg> wrote in message news:vqq3 [..] |
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#5
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Hallo Luigi
Luigi Trahmel <trahmel> wrote: [...MaK...] > zuerst schon mal "Danke" für die Erläuterung. Ich gehe nunmehr davon > aus, daß die Vergütung beider relvanten Gruppen (wie z.B. Markt- und > Kreditseite) dann auch vergleichbar,sein sollten, aber nicht identisch > sein müssen. Dies weder im Grundgehalt noch im variablen Bereich (bei > ansonsten gleichen Hierarchiestufen)? Für den AT- Bereich mag das gut sein. Für Tarifangestellte ist immer noch nach der Manteltarifvertrag maßgeblich. Für *Bonus*- Zahlungen an Tarifangestellte können AFAIK hausinterne Lösungen (die über den Manteltarif *hinausgehen*) abgeschlossen werden. Auch dafür sind dann unterschiedliche Bemessungs- grundlagen möglich. > "Stefan Krieg" <Stefan.Krieg> wrote in message > news:vqq3 [...ToFu gelöscht...] Bitte besuche auch http://learn.to/quote Danke! gruß aus berlin der stef |
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