hilpers


  hilpers > sci.* > sci.genealogie

 #1  
05.01.2007, 18:44
Pjotr
Bekomme plotzlich ein Email mit Zahlungsaufforderung von www.genealogie.de
fur 12 Monatszugang:: 60 Euro. Ich hab mir beklagt aber die melden: "Ein
Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht
mehr möglich". Nice try, no Cigar.
Meidt diese Website bitte.
 #2  
05.01.2007, 19:12
Sam Babwe
Pjotr schrieb:

> Bekomme plotzlich ein Email mit Zahlungsaufforderung von [..]
> fur 12 Monatszugang:: 60 Euro. Ich hab mir beklagt aber die melden: "Ein
> Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht
> mehr möglich". Nice try, no Cigar.
> Meidt diese Website bitte.


http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Genealogie.de

"Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen an
diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick
Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen
gegenstandslos sind."
 #3  
06.01.2007, 14:29
Gerd Schweizer
Sam Babwe schrieb:

>
> "Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen an
> diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick
> Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen
> gegenstandslos sind."
>

Also zur Polzei gehen mit den Unterlagen?
 #4  
07.01.2007, 01:02
Hans-Gerhard Scholz
Gerd Schweizer wrote:
> Sam Babwe schrieb:
>
>>
>> "Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen
>> an diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick
>> Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen
>> gegenstandslos sind."
>>

> Also zur Polzei gehen mit den Unterlagen?


Die Polizei verfolgt die Angelegenheit sicherlich nicht
(Straftatbestand?). Einfach nicht bezahlen.
 #5  
07.01.2007, 05:38
Stefan Mettenbrink
Hans-Gerhard Scholz wrote:

>>> "Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen
>>> an diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick
>>> Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen
>>> gegenstandslos sind."
>>>

>> Also zur Polzei gehen mit den Unterlagen?

>
> Die Polizei verfolgt die Angelegenheit sicherlich nicht
> (Straftatbestand?).


Betrug?

MfG, Metti.
 #6  
07.01.2007, 11:32
Werner Partner
Hans-Gerhard Scholz schrieb:
> Gerd Schweizer wrote:
>> Sam Babwe schrieb:
>>
>>>
>>> "Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen
>>> an diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick
>>> Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen
>>> gegenstandslos sind."
>>>

>> Also zur Polzei gehen mit den Unterlagen?

>
> Die Polizei verfolgt die Angelegenheit sicherlich nicht
> (Straftatbestand?). Einfach nicht bezahlen.


Das kann zum Problem werden. Der Trick besteht darin, dass irgendwo in
den Bedingungen drinsteht, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, es kann
sein, dass die dann irgendwann mit einem Mahnverfahren ankommen. davon
leben die. Am besten zum Rechtsanwalt damit gehen.

Grüße

Werner
 #7  
07.01.2007, 11:42
Mathias Fuhrmann
Stefan Mettenbrink schrieb:

> Betrug?


Würde ich nicht sehen, mehr ein Verstoß nach dem BGB oder so. Auf der
Seite wird doch auf diese 60 Euro hingewiesen und der Anmelder
bestätigt, die AGB gelesen zu haben, dort steht es noch einmal.

In meinen Augen ist der Betreiber der Seite nicht seriös, ein
Straftatbestand dürfte aber nicht vorliegen.
Ähnliche Tricks nutzen hier einige 'Anbieter' schon mehrere Jahre, da
konnte der Staatsanwalt vermutlich auch nichts ausrichten.

Wer bei einer einfachen Abfrage seine Adresse pp. angibt, sollte sich
fragen, ob er da nicht extrem fahrlässig handelt. 'Dumme' (nicht böse
gemeint) finden sich aber immer wieder. :-(

Mathias
 #8  
07.01.2007, 11:50
Mathias Fuhrmann
Werner Partner schrieb:

> Am besten zum Rechtsanwalt damit gehen.


Die wollen schließlich auch leben (wegen 60 Euro zum Anwalt? Wird das
nicht erheblich teuerer?).

Mathias
 #9  
07.01.2007, 11:55
Stefan Mettenbrink
Mathias Fuhrmann wrote:

>> Betrug?

>
> Würde ich nicht sehen, mehr ein Verstoß nach dem BGB oder so. Auf der
> Seite wird doch auf diese 60 Euro hingewiesen und der Anmelder
> bestätigt, die AGB gelesen zu haben, dort steht es noch einmal.
>
> In meinen Augen ist der Betreiber der Seite nicht seriös, ein
> Straftatbestand dürfte aber nicht vorliegen.


Ein wenig seltsam ist es schon, einen Vertrag abzuschließen, aus dem
nicht mal hervorgeht, welche Leistung man erhält. OK, man erhält einen
Zugang. Aber zu was? Ich bin kein Jurist, aber ohne erkennbare
Gegenleistung einen Vertrag als gültig zu bezeichnen ist zumindest gegen
"Treu und Glauben". Ich könnte mir vorstellen, dass die Betreiber dieses
Dienstes nur auf das schnelle Geld aus sind und die "Kunden" durch
Inkassounernehmen einschüchtern, bis gezahlt wird. Ob die wirklich vor
Gericht ziehen und damit Gefahr laufen, dass ihnen gerichtlich bestätigt
wird, dass es eine ungerechtfertige Forderung ist, glaube ich nicht.

MfG, Metti.
 #10  
07.01.2007, 12:30
Basti
Zu dem Thema solltet ihr euch mal den folgenden Link ansehen:
http://www.netzwelt.de/forum/vermein...alogie-de.html

Übrigens liegen ganz klar Verstöße gegen geltendes Recht vor, so dass
man sich da auf jeden Fall wehren sollte und die Aussicht auf Erfolg
sehr groß ist. Wer denen auch nur einen Cent zukommen lässt ist selbst
schuld.

mfg

Sebastian

Stefan Mettenbrink schrieb:
[..]
 #11  
07.01.2007, 13:48
Stefan Mettenbrink
Basti wrote:

> Übrigens liegen ganz klar Verstöße gegen geltendes Recht vor,


Welche?

MfG, Metti.
 #12  
07.01.2007, 15:08
Werner Partner
Mathias Fuhrmann schrieb:
> Werner Partner schrieb:
>
>> Am besten zum Rechtsanwalt damit gehen.

>
> Die wollen schließlich auch leben (wegen 60 Euro zum Anwalt? Wird das
> nicht erheblich teuerer?).


Nicht unbedingt. Wenn es ein Rechtsanwalt des Vertrauens ist, kann man
ihn immer wieder zu Rate ziehen.

Grüße

Werner
 #13  
07.01.2007, 16:09
Gerd Schweizer
Stefan Mettenbrink schrieb:
>
> Ein wenig seltsam ist es schon, einen Vertrag abzuschließen, aus dem
> nicht mal hervorgeht, welche Leistung man erhält. OK, man erhält einen
> Zugang. Aber zu was? Ich bin kein Jurist, aber ohne erkennbare
> Gegenleistung einen Vertrag als gültig zu bezeichnen ist zumindest gegen
> "Treu und Glauben".

Stefan, das zählt heute wohl nicht mehr. Wenn Ulla Schmidt von 35 Jahre
laufenden Lebensversicherungen bei der Auszahlung plötzlich
Krankenversicherungsbeiträge kassiert (16%) und dazu den Betrag auf zehn
Jahre als Einkommen deklariert? Das Bundessozialgericht sagt dann, sowas
sei rechtens, der Gesetzgeber hätte früher auch schon in bestehende
Verträge eingegfriffen.
SCNR
 #14  
16.01.2007, 15:47
Basti
Nur ein Beispiel: §§ 5e, 6 KSchG



Stefan Mettenbrink schrieb:
[..]
 #15  
16.01.2007, 21:58
Werner Partner
Basti schrieb:
> Nur ein Beispiel: §§ 5e, 6 KSchG
>


dem einen oder anderen würde geholfen sein, wenn du erläuterst, was du
meinst.

Werner
[..]

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