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#1
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Bekomme plotzlich ein Email mit Zahlungsaufforderung von [url down]
fur 12 Monatszugang:: 60 Euro. Ich hab mir beklagt aber die melden: "Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich". Nice try, no Cigar. Meidt diese Website bitte. |
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#2
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Pjotr schrieb:
> Bekomme plotzlich ein Email mit Zahlungsaufforderung von [..] > fur 12 Monatszugang:: 60 Euro. Ich hab mir beklagt aber die melden: "Ein > Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht > mehr möglich". Nice try, no Cigar. > Meidt diese Website bitte. http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Genealogie.de "Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen an diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen gegenstandslos sind." |
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#3
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Sam Babwe schrieb:
> > "Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen an > diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick > Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen > gegenstandslos sind." > Also zur Polzei gehen mit den Unterlagen? |
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#4
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Gerd Schweizer wrote:
> Sam Babwe schrieb: > >> >> "Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen >> an diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick >> Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen >> gegenstandslos sind." >> > Also zur Polzei gehen mit den Unterlagen? Die Polizei verfolgt die Angelegenheit sicherlich nicht (Straftatbestand?). Einfach nicht bezahlen. |
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#5
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Hans-Gerhard Scholz wrote:
>>> "Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen >>> an diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick >>> Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen >>> gegenstandslos sind." >>> >> Also zur Polzei gehen mit den Unterlagen? > > Die Polizei verfolgt die Angelegenheit sicherlich nicht > (Straftatbestand?). Betrug? MfG, Metti. |
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#6
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Hans-Gerhard Scholz schrieb:
> Gerd Schweizer wrote: >> Sam Babwe schrieb: >> >>> >>> "Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen >>> an diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick >>> Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen >>> gegenstandslos sind." >>> >> Also zur Polzei gehen mit den Unterlagen? > > Die Polizei verfolgt die Angelegenheit sicherlich nicht > (Straftatbestand?). Einfach nicht bezahlen. Das kann zum Problem werden. Der Trick besteht darin, dass irgendwo in den Bedingungen drinsteht, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, es kann sein, dass die dann irgendwann mit einem Mahnverfahren ankommen. davon leben die. Am besten zum Rechtsanwalt damit gehen. Grüße Werner |
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#7
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Stefan Mettenbrink schrieb:
> Betrug? Würde ich nicht sehen, mehr ein Verstoß nach dem BGB oder so. Auf der Seite wird doch auf diese 60 Euro hingewiesen und der Anmelder bestätigt, die AGB gelesen zu haben, dort steht es noch einmal. In meinen Augen ist der Betreiber der Seite nicht seriös, ein Straftatbestand dürfte aber nicht vorliegen. Ähnliche Tricks nutzen hier einige 'Anbieter' schon mehrere Jahre, da konnte der Staatsanwalt vermutlich auch nichts ausrichten. Wer bei einer einfachen Abfrage seine Adresse pp. angibt, sollte sich fragen, ob er da nicht extrem fahrlässig handelt. 'Dumme' (nicht böse gemeint) finden sich aber immer wieder. :-( Mathias |
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#8
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Werner Partner schrieb:
> Am besten zum Rechtsanwalt damit gehen. Die wollen schließlich auch leben (wegen 60 Euro zum Anwalt? Wird das nicht erheblich teuerer?). Mathias |
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#9
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Mathias Fuhrmann wrote:
>> Betrug? > > Würde ich nicht sehen, mehr ein Verstoß nach dem BGB oder so. Auf der > Seite wird doch auf diese 60 Euro hingewiesen und der Anmelder > bestätigt, die AGB gelesen zu haben, dort steht es noch einmal. > > In meinen Augen ist der Betreiber der Seite nicht seriös, ein > Straftatbestand dürfte aber nicht vorliegen. Ein wenig seltsam ist es schon, einen Vertrag abzuschließen, aus dem nicht mal hervorgeht, welche Leistung man erhält. OK, man erhält einen Zugang. Aber zu was? Ich bin kein Jurist, aber ohne erkennbare Gegenleistung einen Vertrag als gültig zu bezeichnen ist zumindest gegen "Treu und Glauben". Ich könnte mir vorstellen, dass die Betreiber dieses Dienstes nur auf das schnelle Geld aus sind und die "Kunden" durch Inkassounernehmen einschüchtern, bis gezahlt wird. Ob die wirklich vor Gericht ziehen und damit Gefahr laufen, dass ihnen gerichtlich bestätigt wird, dass es eine ungerechtfertige Forderung ist, glaube ich nicht. MfG, Metti. |
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#10
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Zu dem Thema solltet ihr euch mal den folgenden Link ansehen:
http://www.netzwelt.de/forum/vermein...alogie-de.html Übrigens liegen ganz klar Verstöße gegen geltendes Recht vor, so dass man sich da auf jeden Fall wehren sollte und die Aussicht auf Erfolg sehr groß ist. Wer denen auch nur einen Cent zukommen lässt ist selbst schuld. mfg Sebastian Stefan Mettenbrink schrieb: [..] |
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#11
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Basti wrote:
> Übrigens liegen ganz klar Verstöße gegen geltendes Recht vor, Welche? MfG, Metti. |
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#12
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Mathias Fuhrmann schrieb:
> Werner Partner schrieb: > >> Am besten zum Rechtsanwalt damit gehen. > > Die wollen schließlich auch leben (wegen 60 Euro zum Anwalt? Wird das > nicht erheblich teuerer?). Nicht unbedingt. Wenn es ein Rechtsanwalt des Vertrauens ist, kann man ihn immer wieder zu Rate ziehen. Grüße Werner |
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#13
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Stefan Mettenbrink schrieb:
> > Ein wenig seltsam ist es schon, einen Vertrag abzuschließen, aus dem > nicht mal hervorgeht, welche Leistung man erhält. OK, man erhält einen > Zugang. Aber zu was? Ich bin kein Jurist, aber ohne erkennbare > Gegenleistung einen Vertrag als gültig zu bezeichnen ist zumindest gegen > "Treu und Glauben". Stefan, das zählt heute wohl nicht mehr. Wenn Ulla Schmidt von 35 Jahre laufenden Lebensversicherungen bei der Auszahlung plötzlich Krankenversicherungsbeiträge kassiert (16%) und dazu den Betrag auf zehn Jahre als Einkommen deklariert? Das Bundessozialgericht sagt dann, sowas sei rechtens, der Gesetzgeber hätte früher auch schon in bestehende Verträge eingegfriffen. SCNR |
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#14
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Nur ein Beispiel: §§ 5e, 6 KSchG
Stefan Mettenbrink schrieb: [..] |
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#15
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Basti schrieb:
> Nur ein Beispiel: §§ 5e, 6 KSchG > dem einen oder anderen würde geholfen sein, wenn du erläuterst, was du meinst. Werner [..] |
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