hilpers


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 #1  
30.06.2009, 21:29
Marc Haber
Hallo,

meine Frau macht derzeit die Erfahrung, dass die Banken unendlich
zickig sind, wenn man eine Namensänderung anlässlich einer
Eheschließung bekanntgeben möchte.

So reicht zum Beispiel weder der DiBa noch DWS aus, dass man den
Personalausweis vorlegt (bzw. per Postident verifizieren lässt); die
wollen alle eine Kopie der Trauungsurkunde sehen.

Warum? Bei der Anlage eines neuen Kontos reicht doch auch das Kreuz
bei "verheiratet"? Hat das wirklich einen Grund?

Grüße
Marc
 #2  
30.06.2009, 21:43
Sven C. Berger
Marc Haber schrieb:
> meine Frau macht derzeit die Erfahrung, dass die Banken unendlich
> zickig sind, wenn man eine Namensänderung anlässlich einer
> Eheschließung bekanntgeben möchte.
>
> So reicht zum Beispiel weder der DiBa noch DWS aus, dass man den
> Personalausweis vorlegt (bzw. per Postident verifizieren lässt); die
> wollen alle eine Kopie der Trauungsurkunde sehen.
>
> Warum? Bei der Anlage eines neuen Kontos reicht doch auch das Kreuz
> bei "verheiratet"? Hat das wirklich einen Grund?


Vermutung:

Auf dem *neuen* Personalausweis ist der Geburtsname nicht eingetragen. Somit
könnte nicht zweifelsfrei belegt sein, dass man die identische Person (halt mit
geändertem Namen) erneut identifiziert und nicht eine vollkommen andere Person,
die meinethalben zufällig gleiche Vornamen/Geburtsort/Geburtsdatum besitzt.

Ciao,
Sven
 #3  
01.07.2009, 07:01
Ralph A. Schmid, dk5ras
Marc Haber <mh+usenetspam0827> wrote:

>Warum? Bei der Anlage eines neuen Kontos reicht doch auch das Kreuz
>bei "verheiratet"? Hat das wirklich einen Grund?


Frage doch einfach mal freundlich nach, auf welcher Vorschrift
(Gesetz, ABG, sonstwas) das basiert. Und lasse Dir keine Kosten für
die neuen Bankkarten aufdrücken!


-ras
 #4  
01.07.2009, 07:22
Marc Haber
"Sven C. Berger" <scberger> wrote:
>Auf dem *neuen* Personalausweis ist der Geburtsname nicht eingetragen.


Auf dem vorläufigen, den meine Frau vorgelegt hat, schon.

Grüße
Marc
 #5  
01.07.2009, 07:23
Marc Haber
"Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph> wrote:
>Marc Haber <mh+usenetspam0827> wrote:
>>Warum? Bei der Anlage eines neuen Kontos reicht doch auch das Kreuz
>>bei "verheiratet"? Hat das wirklich einen Grund?

>
>Frage doch einfach mal freundlich nach, auf welcher Vorschrift
>(Gesetz, ABG, sonstwas) das basiert.


"Der Personalausweis reicht nicht aus, da aus diesem der aktuelle
Familienstand nicht hervorgeht"

Grüße
Marc
 #6  
01.07.2009, 08:14
Ralph A. Schmid, dk5ras
Marc Haber <mh+usenetspam0827> wrote:

>"Der Personalausweis reicht nicht aus, da aus diesem der aktuelle
>Familienstand nicht hervorgeht"


Hmmm. Mißtrauische Saubande. Sogar der Post reicht zur Ausgabe eines
Einschreibens an den Ehepartner der gleiche Namen und die gleiche
Anschrift aus...


-ras
 #7  
01.07.2009, 09:01
Marion Scheffels
"Sven C. Berger" <scberger> schrieb:

>Auf dem *neuen* Personalausweis ist der Geburtsname nicht eingetragen.


Mir ist kein Fall bekannt, wo das so wäre.
Bei uns reicht der neue Perso mit Geburtsnamen. Seit Kurzem ist in der
VGA PostIdent sogar die Angabe des Geburtsnamens zusätzlich möglich.

MarionS
 #8  
01.07.2009, 09:08
Marion Scheffels
Marc Haber <mh+usenetspam0827> schrieb:

>"Der Personalausweis reicht nicht aus, da aus diesem der aktuelle
>Familienstand nicht hervorgeht"


Wen interessiert der Familienstand, das ist doch nur Statistik?
Der Perso belegt, daß man geb. XY ist und nunmehr YX heißt.

Genaugenommen steht im Perso nicht mal die Staatsangehörigkeit drin, es
ist nur eine logische Schlussfolgerung, da BPAe nur an Deutsche
ausgegeben werden.

MarionS
 #9  
01.07.2009, 09:40
Christoph Gartmann
In article <g06m451s4ghq54di1impiaeqohc43gph0h>, Marion Scheffels <einwegadresse0> writes:
>Genaugenommen steht im Perso nicht mal die Staatsangehörigkeit drin, es
>ist nur eine logische Schlussfolgerung, da BPAe nur an Deutsche
>ausgegeben werden.


Bei mir steht da aber ganz deutlich "Deutsch" unter dem Text
"Staatsangehoerigkeit"...

Viele Gruesse
Christoph Gartmann
 #10  
01.07.2009, 11:39
Sven C. Berger
Marc Haber schrieb:
>> Auf dem *neuen* Personalausweis ist der Geburtsname nicht eingetragen.

>
> Auf dem vorläufigen, den meine Frau vorgelegt hat, schon.


Hm, stimmt, auch in §1 (2) PersAuswG [1] ist der Geburtsname in der Tat erwähnt.

Insofern dient die Praxis der Bank vielleicht zur Vereinfachung und macht somit
keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Typen von Ausweisdokumenten
(vorläufiger BPA / regulärer BPA / Reisepass) erforderlich...

Ciao,
Sven

[1] http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html
 #11  
01.07.2009, 13:30
Marc Haber
Marion Scheffels <einwegadresse0> wrote:
>Marc Haber <mh+usenetspam0827> schrieb:
>>"Der Personalausweis reicht nicht aus, da aus diesem der aktuelle
>>Familienstand nicht hervorgeht"

>
>Wen interessiert der Familienstand


Die Diba und der/die/das DWS.

Grüße
Marc
 #12  
01.07.2009, 13:50
Frank Hucklenbroich
Am Wed, 01 Jul 2009 10:08:59 +0200 schrieb Marion Scheffels:

> Genaugenommen steht im Perso nicht mal die Staatsangehörigkeit drin, es
> ist nur eine logische Schlussfolgerung, da BPAe nur an Deutsche
> ausgegeben werden.


Und in Deutschland lebende Ausländer können dort kein Konto eröffnen?

Das erinnert mich daran als ich einem Bekannten von mir, der Brite ist, mal
geholfen habe bei einer hiesigen Sparkasse ein Konto zu eröffnen. Das ging
im Prinzip auch problemlos (obwohl in seinem Paß natürlich keine Adresse
steht), bis in deren Computersystem die Frage nach dem Austellungsort des
Passes auftauchte. Dieses stand in seinem Paß nicht drin (im UK werden
Pässe per Post beantragt, da es dort keine Einwohnermeldeämter gibt). Nach
ein paar Diskussionen hat man sich dann darauf geeingt, "London" ins
Formular einzutragen ;-)

Grüße,

Frank
 #13  
01.07.2009, 18:31
A n d r e a s A r n o l d
Marc Haber wrote:
> Hallo,
>
> meine Frau macht derzeit die Erfahrung, dass die Banken unendlich
> zickig sind, wenn man eine Namensänderung anlässlich einer
> Eheschließung bekanntgeben möchte.


Das hängt von der Bank ab. Bei uns reichte die Prozedur von "Formular
ausfüllen und unterschreiben" bis "beglaubigte Kopie der
standesamtlichen Urkunde".
 #14  
01.07.2009, 20:45
Florian Weimer
* Ralph A. Schmid:

> Hmmm. Mißtrauische Saubande. Sogar der Post reicht zur Ausgabe eines
> Einschreibens an den Ehepartner der gleiche Namen und die gleiche
> Anschrift aus...


Liegt das nicht daran. daß die Zustellung an erwachsene Personen im
selben Haushalt ausdrücklich erwünscht ist?
 #15  
01.07.2009, 20:53
Marion Scheffels
Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01> schrieb:

>...bis in deren Computersystem die Frage nach dem Austellungsort des
>Passes auftauchte.


Sowas habe ich öfters. Da schreibe ich dann "nicht angegeben",
schlimmstenfalls sogar "nicht lesbar, da auf griechisch" etc.

MarionS

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