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#1
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Hallo,
meine Frau macht derzeit die Erfahrung, dass die Banken unendlich zickig sind, wenn man eine Namensänderung anlässlich einer Eheschließung bekanntgeben möchte. So reicht zum Beispiel weder der DiBa noch DWS aus, dass man den Personalausweis vorlegt (bzw. per Postident verifizieren lässt); die wollen alle eine Kopie der Trauungsurkunde sehen. Warum? Bei der Anlage eines neuen Kontos reicht doch auch das Kreuz bei "verheiratet"? Hat das wirklich einen Grund? Grüße Marc |
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#2
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Marc Haber schrieb:
> meine Frau macht derzeit die Erfahrung, dass die Banken unendlich > zickig sind, wenn man eine Namensänderung anlässlich einer > Eheschließung bekanntgeben möchte. > > So reicht zum Beispiel weder der DiBa noch DWS aus, dass man den > Personalausweis vorlegt (bzw. per Postident verifizieren lässt); die > wollen alle eine Kopie der Trauungsurkunde sehen. > > Warum? Bei der Anlage eines neuen Kontos reicht doch auch das Kreuz > bei "verheiratet"? Hat das wirklich einen Grund? Vermutung: Auf dem *neuen* Personalausweis ist der Geburtsname nicht eingetragen. Somit könnte nicht zweifelsfrei belegt sein, dass man die identische Person (halt mit geändertem Namen) erneut identifiziert und nicht eine vollkommen andere Person, die meinethalben zufällig gleiche Vornamen/Geburtsort/Geburtsdatum besitzt. Ciao, Sven |
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#3
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Marc Haber <mh+usenetspam0827> wrote:
>Warum? Bei der Anlage eines neuen Kontos reicht doch auch das Kreuz >bei "verheiratet"? Hat das wirklich einen Grund? Frage doch einfach mal freundlich nach, auf welcher Vorschrift (Gesetz, ABG, sonstwas) das basiert. Und lasse Dir keine Kosten für die neuen Bankkarten aufdrücken! -ras |
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#4
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"Sven C. Berger" <scberger> wrote:
>Auf dem *neuen* Personalausweis ist der Geburtsname nicht eingetragen. Auf dem vorläufigen, den meine Frau vorgelegt hat, schon. Grüße Marc |
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#5
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"Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph> wrote:
>Marc Haber <mh+usenetspam0827> wrote: >>Warum? Bei der Anlage eines neuen Kontos reicht doch auch das Kreuz >>bei "verheiratet"? Hat das wirklich einen Grund? > >Frage doch einfach mal freundlich nach, auf welcher Vorschrift >(Gesetz, ABG, sonstwas) das basiert. "Der Personalausweis reicht nicht aus, da aus diesem der aktuelle Familienstand nicht hervorgeht" Grüße Marc |
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#6
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Marc Haber <mh+usenetspam0827> wrote:
>"Der Personalausweis reicht nicht aus, da aus diesem der aktuelle >Familienstand nicht hervorgeht" Hmmm. Mißtrauische Saubande. Sogar der Post reicht zur Ausgabe eines Einschreibens an den Ehepartner der gleiche Namen und die gleiche Anschrift aus... -ras |
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#7
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"Sven C. Berger" <scberger> schrieb:
>Auf dem *neuen* Personalausweis ist der Geburtsname nicht eingetragen. Mir ist kein Fall bekannt, wo das so wäre. Bei uns reicht der neue Perso mit Geburtsnamen. Seit Kurzem ist in der VGA PostIdent sogar die Angabe des Geburtsnamens zusätzlich möglich. MarionS |
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#8
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Marc Haber <mh+usenetspam0827> schrieb:
>"Der Personalausweis reicht nicht aus, da aus diesem der aktuelle >Familienstand nicht hervorgeht" Wen interessiert der Familienstand, das ist doch nur Statistik? Der Perso belegt, daß man geb. XY ist und nunmehr YX heißt. Genaugenommen steht im Perso nicht mal die Staatsangehörigkeit drin, es ist nur eine logische Schlussfolgerung, da BPAe nur an Deutsche ausgegeben werden. MarionS |
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#9
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In article <g06m451s4ghq54di1impiaeqohc43gph0h>, Marion Scheffels <einwegadresse0> writes:
>Genaugenommen steht im Perso nicht mal die Staatsangehörigkeit drin, es >ist nur eine logische Schlussfolgerung, da BPAe nur an Deutsche >ausgegeben werden. Bei mir steht da aber ganz deutlich "Deutsch" unter dem Text "Staatsangehoerigkeit"... Viele Gruesse Christoph Gartmann |
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#10
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Marc Haber schrieb:
>> Auf dem *neuen* Personalausweis ist der Geburtsname nicht eingetragen. > > Auf dem vorläufigen, den meine Frau vorgelegt hat, schon. Hm, stimmt, auch in §1 (2) PersAuswG [1] ist der Geburtsname in der Tat erwähnt. Insofern dient die Praxis der Bank vielleicht zur Vereinfachung und macht somit keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Typen von Ausweisdokumenten (vorläufiger BPA / regulärer BPA / Reisepass) erforderlich... Ciao, Sven [1] http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html |
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#11
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Marion Scheffels <einwegadresse0> wrote:
>Marc Haber <mh+usenetspam0827> schrieb: >>"Der Personalausweis reicht nicht aus, da aus diesem der aktuelle >>Familienstand nicht hervorgeht" > >Wen interessiert der Familienstand Die Diba und der/die/das DWS. Grüße Marc |
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#12
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Am Wed, 01 Jul 2009 10:08:59 +0200 schrieb Marion Scheffels:
> Genaugenommen steht im Perso nicht mal die Staatsangehörigkeit drin, es > ist nur eine logische Schlussfolgerung, da BPAe nur an Deutsche > ausgegeben werden. Und in Deutschland lebende Ausländer können dort kein Konto eröffnen? Das erinnert mich daran als ich einem Bekannten von mir, der Brite ist, mal geholfen habe bei einer hiesigen Sparkasse ein Konto zu eröffnen. Das ging im Prinzip auch problemlos (obwohl in seinem Paß natürlich keine Adresse steht), bis in deren Computersystem die Frage nach dem Austellungsort des Passes auftauchte. Dieses stand in seinem Paß nicht drin (im UK werden Pässe per Post beantragt, da es dort keine Einwohnermeldeämter gibt). Nach ein paar Diskussionen hat man sich dann darauf geeingt, "London" ins Formular einzutragen ;-) Grüße, Frank |
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#13
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Marc Haber wrote:
> Hallo, > > meine Frau macht derzeit die Erfahrung, dass die Banken unendlich > zickig sind, wenn man eine Namensänderung anlässlich einer > Eheschließung bekanntgeben möchte. Das hängt von der Bank ab. Bei uns reichte die Prozedur von "Formular ausfüllen und unterschreiben" bis "beglaubigte Kopie der standesamtlichen Urkunde". |
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#14
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* Ralph A. Schmid:
> Hmmm. Mißtrauische Saubande. Sogar der Post reicht zur Ausgabe eines > Einschreibens an den Ehepartner der gleiche Namen und die gleiche > Anschrift aus... Liegt das nicht daran. daß die Zustellung an erwachsene Personen im selben Haushalt ausdrücklich erwünscht ist? |
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#15
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Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01> schrieb:
>...bis in deren Computersystem die Frage nach dem Austellungsort des >Passes auftauchte. Sowas habe ich öfters. Da schreibe ich dann "nicht angegeben", schlimmstenfalls sogar "nicht lesbar, da auf griechisch" etc. MarionS |
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