hilpers


  hilpers > rec.* > rec.fahrrad

 #1  
24.10.2008, 23:12
Jens Müller
http://www.abendblatt.de/daten/2008/10/24/958357.html

Kurzfassung: Auf Antrag des ADFC Norderstedt wurde eine RWBP aufgehoben.
Die Ochsenzoller Straße ist schon eine innerörtliche Hauptstraße.

Der Artikel enthält sogar die richtigen Argumente:

"Es sei ein weit verbreiteter Irrtum, dass Radfahrer jeden Radweg
benutzen müssen. Bereits seit 1998 sei dies nicht mehr der Fall, da
viele Radwege weit gefährlicher seien als die Fahrbahn,"

Außerdem enthält er einen Link auf die Website des ADFC Hamburg, wo
etwas über Klagen steht.

Super Pressearbeit! Wie zum Teufel schafft man es, so etwas zu
veröffentlichen, ohne das die Zeitung im gleichen Artikel noch "zum
Ausgleich" "normale Bürger" zu Wort kommen läßt und einen als Spinner
darstellt?
 #2  
25.10.2008, 06:05
Thorsten Günther
Jens Müller schrieb:
> [..]
>
> Kurzfassung: Auf Antrag des ADFC Norderstedt wurde eine RWBP aufgehoben.
> Die Ochsenzoller Straße ist schon eine innerörtliche Hauptstraße.


Tja, leider am selben Tag in derselben Zeitung (anderer Lokalteil) auch:
<http://www.abendblatt.de/daten/2008/10/24/958411.html>

Ich wollte wegen der falschen Darstelung des Rechtsfahrgebots einen
Leserbrief schreiben, wundere michbaber auch über die vielen auf der
"Straße" über 30 km/h fahrenden Radfahrer in dem Artikel.
 #3  
25.10.2008, 08:31
Max Sievers
Thorsten Günther schrieb:

> Tja, leider am selben Tag in derselben Zeitung (anderer Lokalteil) auch:
> <http://www.abendblatt.de/daten/2008/10/24/958411.html>
>
> Ich wollte wegen der falschen Darstellung des Rechtsfahrgebots einen
> Leserbrief schreiben, wundere michbaber auch über die vielen auf der
> "Straße" über 30 km/h fahrenden Radfahrer in dem Artikel.


Zum Rechtsfahrgebot habe ich dort nichts gefunden.

Die Leute, die sich über rasende Radfahrer aufregen -- d.h. über Radfahrer,
die auch /mal/ über 30 km/h fahren --, ärgern sich als Autofahrer über die
Schleicher (ebenfalls Autofahrer), die sich "sklavisch" an das Tempolimit
halten. Eine Geschwindigkeit kann als rasend (d.h. gefährdend) empfunden
werden, wenn ein Radfahrer sie fährt, und als übermäßig rücksichtsvoll,
wenn ein Autofahrer sie fährt. Da werden eben verschiedene Standards
angewandt. Als ich mal die Autofreie Bergstraße besuchte und die
Autofreiheit gerade wieder aufgehoben war, rief mir ein Polizist zu, ich
solle nicht so schnell fahren, denn jetzt werde es wieder gefährlich. Das
hat er keinem einzigen Autofahrer zugerufen -- auf nicht dem Gefährder, für
den ich meine Airzound ein paar Hundert Meter später entleerte. Nachdem die
Fahrbahn wieder frei von Fußgängern und Skatern und Torelradlern war,
konnte man wesentlich schneller fahren. Das Unfallrisiko war im
Normalzustand deutlich geringer -- wobei die Unfallfolgen im normalen
Betrieb wohl eher schwerer sind.

Was von der Polizei zu halten ist, zeigt ein Bericht, der mir zugespielt
wurde:

| Vor gut einem Jahr wurden mehrere Radfahrer - ich war ebenfalls dabei -
| an einem Sonntagmorgen um 9 Uhr in Hamburg von einem Polizeifahrzeug in
| Wildwestmanier gestoppt. Das Polizei-Fahrzeug fuhr uns auf unserer Seite
| frontal entgegen, um uns mit Vollbremsung und Blaulicht anzuhalten.
| Unser einziges Vergehen: die Nichtbenutzung eines als angeblich
| benutzungspflichtig ausgewiesenen Radweges, der dazu zu Beginn mit
| Glasscherben übersät war und dessen Benutzungspflicht aus unserer Sicht
| nicht eindeutig war, da das entsprechende Schild von der Seite aus, von
| der wir kamen, nicht einzusehen war und auch für den weiter geradeaus
| führenden Radweg hätte gelten können.
| Nachdem ich mich nachhaltig weigerte, den i.ü. wenn, dann kombinierten
| doppelseitigen Rad-/Fußweg zu benutzen und weiter auf der Straße fuhr,
| meine mich begleitenden Bekannten und Freunde eingeschüchtert durch das
| Auftreten der Polizei dann doch auf den kombinierten doppelseitigen
| Rad-/Fußweg auswichen, wurde mir einige hundert Meter später das
| Weiterfahren physisch versperrt unter der Androhung der Konfiszierung
| meines Fahrzeugs.
| Letzteres wäre mir egal gewesen, da ich noch genug andere Fahrräder zu
| Hause habe, aber auch die weitere Benutzung eines unter 1,40 m breiten
| doppelseitigen kombinierten Rad-/Fußweges, der dazu durch Brückensäulen
| uneinsehbar war und dazu noch nicht erkennbare Zugänge für die
| Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes enthielt, erschien mir als
| unzumutbar, weil wirklich unnötig gefährlich.
| Ein Anruf bei einem Bekannten, der in der Hamburger Innenbehörde
| arbeitet, ergab, dass das Vorgehen der Polizei "schon recht ruppig" sei,
| er aber im Moment auch nichts machen könne.
| Wenigstens ließen sich die Herren dazu breitschlagen, mit mir zusammen
| die Unzumutbarkeit des Brückenradweges festzustellen. Sie waren auch
| überrascht, dass einige Hundert Meter später die
| Radwegebenutzungspflicht nach einer Kreuzung definitiv nicht verlängert
| wurde, hier also das Kreuzen der Straße erforderlich gewesen wäre. Die
| Benutzungspflicht konnte also auch nicht am Verkehrsaufkommen liegen,
| sie erschien nicht nur willkürlich, sie war (und ist) es.

Willkürlich finde ich besser als unwillkürlich. Noch ein Beispiel für das
respektvolle Verhalten gegenüber Radfahrern von deutschen Polizisten:

http://www.rad-spannerei.de/blog/200...uf-den-radweg/
 #4  
25.10.2008, 10:53
Martin Appel
Max Sievers schrieb:
>
> Was von der Polizei zu halten ist, zeigt ein Bericht, der mir zugespielt
> wurde:
>
> | Nachdem ich mich nachhaltig weigerte, den i.ü. wenn, dann kombinierten
> | doppelseitigen Rad-/Fußweg zu benutzen und weiter auf der Straße fuhr,
> | meine mich begleitenden Bekannten und Freunde eingeschüchtert durch das
> | Auftreten der Polizei dann doch auf den kombinierten doppelseitigen
> | Rad-/Fußweg auswichen, wurde mir einige hundert Meter später das
> | Weiterfahren physisch versperrt unter der Androhung der Konfiszierung
> | meines Fahrzeugs.


ich sehe das so:
Der Polizist ist weisungsberechtigt, zu Verhinderung von Straftaten,
Ordungswidrigkeiten, oder zur Abwehr von "Gefahren für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung". Z.B. kann er auch Autofahrer über einen Gehweg
leiten, um eine Unfallstelle zu umgehen, oder ähnliches.
Leuchtet irgendwie ein... wenn da jeder Bürger anfagen könnte, zu
argumentieren, können wir die Polizei gleich abschaffen, und manchmal
ist man ja ganz froh, dass es die Burschen gibt (z.B. wenn man das
Unfallopfer ist, um das herumgeleitet wird).

Klar, dass ihm dan auch Mittel zur Verfügung stehen, dieses
Weisungsrecht durchzusetzen; Ich habe die Gesetzesstelle auf die
Schnelle nicht gefunden, aber ich nehme an, er dürfte dazu auch das Rad
beschlagnahmen.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du ja später
eine Beschwerde gegen den Beamten einleiten, oder Widerspruch einlegen,
wenn er Dir ein Knöllchen verpasst. Betonung auf "später".
Die Erfolgsaussichten dürften in so einem Fall allerdings gering sein.

Die erfolgversprechendste Taktik dürfte sein, den Anweisungen einfach
Folge zu leisten.

M.
 #5  
25.10.2008, 11:13
Max Sievers
Martin Appel schrieb:

> Max Sievers schrieb:
>
> ich sehe das so:
> Der Polizist ist weisungsberechtigt, zu Verhinderung von Straftaten,
> Ordungswidrigkeiten, oder zur Abwehr von "Gefahren für die öffentliche
> Sicherheit oder Ordnung".


Und was hat das mit dem geschilderten Fall zu tun? Überlege gut!

> Leuchtet irgendwie ein... wenn da jeder Bürger anfagen könnte, zu
> argumentieren, können wir die Polizei gleich abschaffen,


Wir sollten evaluieren, ob sie der Bevölkerung mehr schadet als nützt. Falls
ja, dann weg damit!

> Klar, dass ihm dan auch Mittel zur Verfügung stehen, dieses
> Weisungsrecht durchzusetzen; Ich habe die Gesetzesstelle auf die
> Schnelle nicht gefunden, aber ich nehme an, er dürfte dazu auch das Rad
> beschlagnahmen.


Und weswegen? Doch wohl nicht wegen einwandfreiem -- sogar vorbildlichem --
Verhalten.

> Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du ja später
> eine Beschwerde gegen den Beamten einleiten, oder Widerspruch einlegen,
> wenn er Dir ein Knöllchen verpasst. Betonung auf "später".
> Die Erfolgsaussichten dürften in so einem Fall allerdings gering sein.
>
> Die erfolgversprechendste Taktik dürfte sein, den Anweisungen einfach
> Folge zu leisten.


Mann, was bist Du für ein obrigkeitshöriger Arschkriecher!
 #6  
25.10.2008, 11:40
Martin Appel
Max Sievers schrieb:
> Martin Appel schrieb:
>> Und was hat das mit dem geschilderten Fall zu tun? Überlege gut!


Nichtbenutzen des Radwegs ist eine OWi, soweit ich weiß. Wer de facto
Recht oder Unrecht hat, weiß ich nicht, steht aber auch nicht zur Debatte.
Der Polizist ist weisungsbefugt, Punkt. Wenn ein Grüner auf der Kreuzung
steht und Dir das Zeichen zum Anhalten gibt, bleibst Du auch bei Grün
stehen, ohne dass jemand die Gründe dafür mit Dir ausführlich
diskutiert, oder Du sie einsiehst. So einfach ist das.

>> Leuchtet irgendwie ein... wenn da jeder Bürger anfagen könnte, zu
>> argumentieren, können wir die Polizei gleich abschaffen,

>
> Wir sollten evaluieren, ob sie der Bevölkerung mehr schadet als nützt. Falls
> ja, dann weg damit!


Dazu ist der Strassenrand nicht die geeignete Plattform.

>> Klar, dass ihm dan auch Mittel zur Verfügung stehen, dieses
>> Weisungsrecht durchzusetzen; Ich habe die Gesetzesstelle auf die
>> Schnelle nicht gefunden, aber ich nehme an, er dürfte dazu auch das Rad
>> beschlagnahmen.

>
> Und weswegen? Doch wohl nicht wegen einwandfreiem -- sogar vorbildlichem --
> Verhalten.


Du verweigerst die Auführung seiner Anweisung. Dass Du ihren Sinn
anzweifelst, hat damit nichts zu tun. Dich dagegen zur Wehr setzen
kannst Du, wie gesagt, später mit den geeigneten Mitteln tun.
Dass diese Mittel überhaupt zur Verfügung stehen, ist übrigens nicht
selbstverständlich, wie ein Blick über die eigene Nasenspitze hinaus
zeigen würde.

>> Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du ja später
>> eine Beschwerde gegen den Beamten einleiten, oder Widerspruch einlegen,
>> wenn er Dir ein Knöllchen verpasst. Betonung auf "später".
>> Die Erfolgsaussichten dürften in so einem Fall allerdings gering sein.
>>
>> Die erfolgversprechendste Taktik dürfte sein, den Anweisungen einfach
>> Folge zu leisten.

>
> Mann, was bist Du für ein obrigkeitshöriger Arschkriecher!


Nö, aus Erfahrung klug.
Bei so einem Pippifax erwacht in mir nicht der zivile Ungehorsam.
Polizeiwillkür ist mir so zuwider wie Dir, aber das scheint mir doch ein
minder schwerer Fall zu sein, der sich pragmatisch ohne Schaden (außer
fürs eigene Ego) lösbar scheint.

M.
 #7  
25.10.2008, 11:43
Jens Müller
Martin Appel schrieb:
> Die erfolgversprechendste Taktik dürfte sein, den Anweisungen einfach
> Folge zu leisten.


Und welchen Erfolg verspricht diese Taktik IYO?
 #8  
25.10.2008, 11:44
Jens Müller
Martin Appel schrieb:
>
> Nö, aus Erfahrung klug.
> Bei so einem Pippifax erwacht in mir nicht der zivile Ungehorsam.
> Polizeiwillkür ist mir so zuwider wie Dir, aber das scheint mir doch ein
> minder schwerer Fall zu sein, der sich pragmatisch ohne Schaden (außer
> fürs eigene Ego) lösbar scheint.


Genau. fff Dienstaufsichtsbeschwerde - vors VG würde ich deswegen eher
nicht ziehen.
 #9  
25.10.2008, 11:47
Ulli Horlacher
Max Sievers <max.sievers> wrote:

> Mann, was bist Du für ein obrigkeitshöriger Arschkriecher!


Was fuer Knatteristen und Autoisten gilt, gilt auch fuer Benutzer
anstaendiger Verkehrsmittel: Wem die Argumente ausgehen und zu
Beleidigungen greift, hat automatisch verloren. Game over.
 #10  
25.10.2008, 11:55
Max Sievers
Ulli Horlacher schrieb:

> Wem die Argumente ausgehen und zu Beleidigungen greift, hat automatisch
> verloren. Game over.


Ich habe niemanden beleidigt.
 #11  
25.10.2008, 12:00
Max Sievers
Martin Appel schrieb:
> Max Sievers schrieb:
>
> Nichtbenutzen des Radwegs ist eine OWi, soweit ich weiß. Wer de facto
> Recht oder Unrecht hat, weiß ich nicht, steht aber auch nicht zur Debatte.


Du hast wohl noch nie etwas vom Verhältnismäßigkeitsprinzip gehört. Es war
keine Gefahr in Vollzug, selbst wenn eine Ordnungswidrigkeit vorlag. Der
Streifenwagen ist frontal auf die Radfahrer zugefahren und hat sie damit
gefährdet. Das wäre bei Autofahrern undenkbar.

> Dass diese Mittel überhaupt zur Verfügung stehen, ist übrigens nicht
> selbstverständlich, wie ein Blick über die eigene Nasenspitze hinaus
> zeigen würde.


| Den Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige wieder frei kommen.
-- Dr. iur. Wolfgang Schäuble

>>> Die erfolgversprechendste Taktik dürfte sein, den Anweisungen einfach
>>> Folge zu leisten.

>>
>> Mann, was bist Du für ein obrigkeitshöriger Arschkriecher!

>
> Nö, aus Erfahrung klug.


Dann bin ich froh, dass ich dumm bin.
 #12  
25.10.2008, 12:25
Martin Appel
Jens Müller schrieb:
> Martin Appel schrieb:
>> Die erfolgversprechendste Taktik dürfte sein, den Anweisungen einfach
>> Folge zu leisten.

>
> Und welchen Erfolg verspricht diese Taktik IYO?


den wenigsten maximalen Ärger?
 #13  
25.10.2008, 12:29
Martin Appel
Max Sievers schrieb:
> Ulli Horlacher schrieb:
>
>> Wem die Argumente ausgehen und zu Beleidigungen greift, hat automatisch
>> verloren. Game over.

>
> Ich habe niemanden beleidigt.


Das, junger Freund, bestreite ich.

M.
 #14  
25.10.2008, 12:34
Martin Appel
Max Sievers schrieb:
> Martin Appel schrieb:
>
> Du hast wohl noch nie etwas vom Verhältnismäßigkeitsprinzip gehört. Es war
> keine Gefahr in Vollzug, selbst wenn eine Ordnungswidrigkeit vorlag.


Owi ist Owi... wenn ich falsch parke, bekomme ich auch dann ein
Knöllchen, wenn ich niemanden gefährde. Und wenn der Polizist das
Verkehrszeichen anders interpretiert als ich, hat erst mal er recht.

> Dann bin ich froh, dass ich dumm bin.


Ja, ein beneidenswerter Zustand. In Deinem Fall würde ich allerdings
vorsichtig sein, dass er nicht zum Magengeschwür auswächst.

M.
 #15  
25.10.2008, 12:34
Jens Müller
Martin Appel schrieb:
> Jens Müller schrieb:
>> Martin Appel schrieb:
>>> Die erfolgversprechendste Taktik dürfte sein, den Anweisungen einfach
>>> Folge zu leisten.

>>
>> Und welchen Erfolg verspricht diese Taktik IYO?

>
> den wenigsten maximalen Ärger?


Das ist die Antwort auf eine andere Frage, nämlich darauf, welche Taktik
am bequemsten ist.

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