hilpers


  hilpers > etc.finanz.* > etc.finanz.misc > 10/2008

 #1  
06.10.2008, 12:32
Beate Oettl
Hallo,

"Die Garantie gilt demnach für alle Termin-, Spar- und Girokonten
der deutschen Sparer."

Entschuldigung für die vielleicht dumme Frage aber kann mir jemand
sagen ob sogenannte "Sparkassenbriefe" unter diese Garantie fallen?

Festgeld bei Sparkassen vermutlich schon?

Danke & Gruss,
BO
 #2  
06.10.2008, 13:43
Jens Bock
Beate Oettl <monoton121> wrote:
>
> "Die Garantie gilt demnach für alle Termin-, Spar- und Girokonten
> der deutschen Sparer."
>
> Entschuldigung für die vielleicht dumme Frage aber kann mir jemand
> sagen ob sogenannte "Sparkassenbriefe" unter diese Garantie fallen?


Soweit ich weiß nicht.

> Festgeld bei Sparkassen vermutlich schon?


Ja.

Diese Unterscheidung halte ich aber bei Sparkassen nicht für relevant.

| Alle Inhaberschuldverschreibungen, die von einem Institut der
| Sparkassen-Finanzgruppe emittiert, also ausgegeben, werden, sind
| vom Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe erfasst.
<[url down]
cher.html>

Denn ein deutscher Sparkassenbrief fällt erst dann aus, wenn die gesamte
(!) deutsche Sparkassen-Gruppe zusammenbricht. Falls das jemals
passieren sollte, fehlte mir die Fantasie, mir auszumalen, wie die BRD
ihrem Garantieversprechen nachkommen will.

Anders formuliert: Wer mit Sparkassenbriefen nicht ruhig schlafen kann,
sollte sich vielleicht überlegen, ob er sein Geld nicht besser in
Sachwerte wie Konserven, Kartoffelsäcke, Tütensuppen o.ä. eintauscht.
;-)

Gruß,
Jens
 #3  
06.10.2008, 14:13
Matthias Frank
Jens Bock schrieb:

> Anders formuliert: Wer mit Sparkassenbriefen nicht ruhig schlafen kann,
> sollte sich vielleicht überlegen, ob er sein Geld nicht besser in
> Sachwerte wie Konserven, Kartoffelsäcke, Tütensuppen o.ä. eintauscht.
> ;-)


Wenn es ne grössere Summe ist, ist vielleicht auch in einen
Stromerzeuger gut angelegt.

MfG
Matthias
 #4  
06.10.2008, 14:26
Willy Moll
"Beate Oettl" <monoton121> schrieb am
Mon, 6 Oct 2008 13:32:56 +0200:

>"Die Garantie gilt demnach für alle Termin-, Spar- und Girokonten
>der deutschen Sparer."


Diese Garantie ist ja nur eine Beruhigungspille. Bis letzte Woche hieß
es auch noch ohne "Staatsgarantie" landauf landab: "die Einlagen bei
deutschen Banken sind sicher". Substanziell ändert sich überhaupt
nichts: geht eine Bank pleite, verkraften dies die bestehenden
Sicherungssysteme. Gehen alle pleite, wird die "Staatsgarantie" nur
dafür sorgen, daß wir wieder mit gleichem Kopfgeld für alle bei Null
anfangen.

>Entschuldigung für die vielleicht dumme Frage aber kann mir jemand
>sagen ob sogenannte "Sparkassenbriefe" unter diese Garantie fallen?


Außer Schlagzeilen wird überhaupt nichts garantiert. Wer soll und wie
soll man aus einer mündlich, unbeglaubigt und ohne Zustimmung der
zuständigen Gremien gemachten Aussage einen Rechtsanspruch ableiten
können?

>Festgeld bei Sparkassen vermutlich schon?


Auch ohne "Staatsgarantie" braucht man sich für Einlagen bei
Sparkassen (gilt auch für Sparkassenbriefe und Festgelder) mit dem
dort im Falle eines Falles zum Tragen kommenden vierstufigen
Sicherungssystem wahrscheinlich die geringsten Sorgen machen.
 #5  
06.10.2008, 14:56
Klaus Maus
Jens Bock wrote:

> Denn ein deutscher Sparkassenbrief fällt erst dann aus, wenn die
> gesamte (!) deutsche Sparkassen-Gruppe zusammenbricht. Falls das
> jemals passieren sollte, fehlte mir die Fantasie, mir auszumalen,
> wie die BRD ihrem Garantieversprechen nachkommen will.


Bekanntlich erschaffen Banken Geld, in dem sie Geld ausleihen. (Es
ist nicht so, wie sich mancher denkt, dass nur die Einlagen
ausgeliehen werden!) Die Grenze dieser Geldvermehrung wird u.a.
durch die gesetzliche Mindestreserve vom Staat gesetzt.

Dem Staat sollte es nicht schwer fallen, diese Grenze beliebig zu
verschieben, um sein Garantieversprechen einzulösen.

Freilich bedeutet die Staatsgarantie lediglich, dass die Bürger mit
ihrer Steuerlast selbst für ihre Guthaben garantieren. Der Staat
kann aber nur Nominalansprüche garantieren. Was man für den Euro
anschließend noch kaufen kann, ist ungewiss.

Gibt es irgendwo eine historische Darstellung, was mit den einzelnen
Vermögenswerte (Bankguthaben, Bargeld, Aktien, Anleihen,
Immobilien) in solchen Fällen üblicherweise geschieht?

Nach dem Krieg gab es ja den Lastenausgleich. Der zeigt, dass z.B.
auch Hauseigentümer zur Kasse gebeten werden können.
 #6  
06.10.2008, 15:31
Ulrich F. Heidenreich
Beate Oettl in <news:iph1>:

>Hallo,
>
>"Die Garantie gilt demnach für alle Termin-, Spar- und Girokonten
>der deutschen Sparer."
>
>Entschuldigung für die vielleicht dumme Frage aber kann mir jemand
>sagen ob sogenannte "Sparkassenbriefe" unter diese Garantie fallen?


Ich frage mich eher, wer genau da garantiert? Der Deutsche Staat als
Ganzes oder nur die derzeit an der Macht befindliche Koalition? Und
wen man (mit welchem Erfolg auch immer und auf was genau) verklagen
könnte, wenn im Falle des Big Bang niemand diese Garantie einhalten
will. Oder kann ...

Der Spruch hat für mich den Touch von "Die Renten sind sicher" oder
"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen". Also nichts Anderes
als bloße Atipanikmache, damit jetzt nicht Millionen von Ottonormal-
Sparern hingehen und ihr Geld abheben, um es "sicherheitshalber"
unterm Kopfkissen zu verstecken.

CU!
Ulrich
 #7  
06.10.2008, 15:58
Konrad Wilhelm
On Mon, 06 Oct 2008 15:56:32 +0200, Klaus Maus
<invalid> wrote:

>
>Bekanntlich erschaffen Banken Geld, in dem sie Geld ausleihen. (Es
>ist nicht so, wie sich mancher denkt, dass nur die Einlagen
>ausgeliehen werden!)


Kannst du das bisschen detaillierter erklären?

Ich geh zur Bank und nehm ein Darlehn auf für 10.000 ?.

Ich lass mir das Geld auszahlen und kauf mir dafür ein gebrauchtes
Auto.

Wie genau läuft jetzt die Erschaffung von Geld durch die Bank ab?

k.
 #8  
06.10.2008, 17:23
Klaus Maus
Ulrich F. Heidenreich wrote:

> Der Spruch hat für mich den Touch von "Die Renten sind sicher"
> oder "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen". Also nichts
> Anderes als bloße Atipanikmache, damit jetzt nicht Millionen von
> Ottonormal- Sparern hingehen und ihr Geld abheben, um es
> "sicherheitshalber" unterm Kopfkissen zu verstecken.


So ist es. Ohne ein entsprechendes Gesetz gibts auch keinen
Rechtsanspruch.
 #9  
06.10.2008, 17:27
Klaus Maus
Konrad Wilhelm wrote:

> Wie genau läuft jetzt die Erschaffung von Geld durch die Bank ab?


Man könnte das an deinem Beispiel erklären, aber die Geldschöpfung
geschieht dann im Bankensystem insgesamt.

Einfacher ist folgendes Beispiel innerhalb einer einzigen Bank:

Du beauftragst einen Maler mit der Renovierung deiner Wohnung, hast
zwar ein Einkommen, bist aber momentan nicht flüssig.

Die Bank gibt dir 1000 ? Dispokredit. Der könnten aus dem Guthaben
des Malers stammen.

Du bezahlst den Maler (bar oder Überweisung, spielt keine Rolle),
der Maler hat nun ein Guthaben von 2000 ? während du 1000 ?
Schulden hast.

Das an dich ausgeliehene Geld ist wieder bei der Bank und kann
erneut an andere Kunden des Malers ausgeliehen werden.

Das Konto des Malers steigt auf Grund der Geldschöpfung.

Falls du jetzt einwendest: "Die Schuldensumme entspricht der
zusätzlichen Geldsumme, das hebt sich auf", dann hast du das
Prinzip verstanden. Geld ist nicht mehr und nicht weniger als das
Recht auf eine Gegenleistung von den Kreditnehmern. Folglich sind
Geldguthaben und Geldschulden in der Summe gleich. Je mehr sich die
Leute verschulden, desto größer wird die Geldmenge. Werden Schulden
getilgt, dann sinkt die Geldmenge wieder. Die Geldmenge sinkt auch,
wenn ein Kredit durch Insolvenz verloren geht: Durch die Insolvenz
erlischt die Zahlungsfähigkeit, der Gläubiger wird die Forderung
abschreiben, also seine Buchhaltung der Realität anpassen.

Soweit klar?

Interessanter Weise funktioniert die Geldschöpfung auch, wenn unsere
Währung aus Goldmünzen bestehen würde:

Voraussetzung ist lediglich, dass die Goldmünzen bei einer Bank zum
Zweck des Zinsertrags (und damit zum Weiterverleih) eingezahlt
werden. Natürlich wird in diesem Fall nicht das Gold an sich
sondern die Zahlungsansprüche auf Gold vermehrt. Aber
Zahlungsansprüche sind ja Geld!

Es gibt nun Leute, die sind davon überzeugt, dass die zuletzt
skizzierte Golddeckung eine Schuldenkrise schon im Entstehen
verhindert hätte. Andere glauben das nicht, sie glauben, dass
Papiergeld und die freie Hand der Notenbank die Schuldenkrisen
beherrschbar macht. Sie glauben sogar, dass es gar nicht darauf
ankommt, dass die riesigen Schuldensummen jemals wieder
ausgeglichen werden, so lange sich das Rad einfach nur weiter
dreht.
 #10  
06.10.2008, 18:49
Holger Petersen
Konrad Wilhelm <konrad_wilhelm> writes:

>On Mon, 06 Oct 2008 15:56:32 +0200, Klaus Maus
><invalid> wrote:


>>
>>Bekanntlich erschaffen Banken Geld, in dem sie Geld ausleihen. (Es
>>ist nicht so, wie sich mancher denkt, dass nur die Einlagen
>>ausgeliehen werden!)


>Kannst du das bisschen detaillierter erklären?


>Ich geh zur Bank und nehm ein Darlehn auf für 10.000 EUR.


>Ich lass mir das Geld auszahlen und kauf mir dafür ein gebrauchtes
>Auto.


>Wie genau läuft jetzt die Erschaffung von Geld durch die Bank ab?


Tja; man muss nicht alles glauben was in jenem 40-minütigem
Film (englisch mit deutschen Untertiteln) so drin steht; ins-
besondee nicht die letzten paar Minuten.
Aber interessant ist jene Meinung schon:

http://www.videogold.de/money-as-debt-geld-als-schuld/

Gruss, Holger
 #11  
06.10.2008, 20:05
Jean Luis
Beate Oettl wrote:

> "Die Garantie gilt demnach für alle Termin-, Spar- und Girokonten
> der deutschen Sparer."


Es gibt keine Garantie, weil es keinen Rechtsanspruch darauf gibt. Ich habe
auch starke Zweifel daran, dass ein entsprechendes Gesetz erlassen wird.

> Entschuldigung für die vielleicht dumme Frage aber kann mir jemand
> sagen ob sogenannte "Sparkassenbriefe" unter diese Garantie fallen?


Was die Sparkasse unter dem Produktnamen "Sparkassenbrief" versteht, ist im
Prinzip dasselbe wie ein Sparbrief. Ein Sparbrief als
Namensschuld/Inhaberschuldverschreibung ist bereits jetzt in die
Einlagensicherung miteinbezogen.

> Festgeld bei Sparkassen vermutlich schon?


Bestandteil er Einlagensicherung, kannst du alles auf den Sparkassenseiten
nachlesen. Hat aber nichts mit einer angeblichen Garantie zu tun, die eine
Bundeskanzlerin öffentlich verspricht, für die es gegenwärtig noch keine
Rechtsgrundlage gibt.
 #12  
06.10.2008, 21:08
Klaus
Jens Bock schrieb:
> | Alle Inhaberschuldverschreibungen, die von einem Institut der


Habe ich was verpasst, oder seit wann sind denn Sparkassenbriefe
Inhaber(!)schuldverschreibungen?

Klaus


PS: Und ja, bezüglich Einlagenversicherung ist der Unterschied zwischen
Namens- und Inhaberschuldverschreibung relevant.
 #13  
06.10.2008, 22:02
Stefan Krieg
Hallo Konrad,

Konrad Wilhelm schrieb:

[...Geldschöpfung...]

> Kannst du das bisschen detaillierter erklären?


http://www.bundesbank.de/bildung/bil...ndarstufe2.php

Und wie hier letzte Woche schon verlinkt:
[url down]

gruß aus berlin
der stef
 #14  
06.10.2008, 23:49
Konrad Wilhelm
On Mon, 06 Oct 2008 23:02:35 +0200, Stefan Krieg <Stefan.Krieg>
wrote:

>Hallo Konrad,
>
>Konrad Wilhelm schrieb:
>
>[...Geldschöpfung...]
>
>> Kannst du das bisschen detaillierter erklären?

>
>[..]
>

Ist ja erstklassig. Danke
 #15  
13.10.2008, 19:59
Thomas Meyering
Klaus Maus schrieb

> Freilich bedeutet die Staatsgarantie lediglich, dass die Bürger mit
> ihrer Steuerlast selbst für ihre Guthaben garantieren. Der Staat
> kann aber nur Nominalansprüche garantieren. Was man für den Euro
> anschließend noch kaufen kann, ist ungewiss.
>
> Gibt es irgendwo eine historische Darstellung, was mit den einzelnen
> Vermögenswerte (Bankguthaben, Bargeld, Aktien, Anleihen,
> Immobilien) in solchen Fällen üblicherweise geschieht?


Die Eigentümer von Immobilien und Unternehmensanteilen werden
geschont, Geldvermögen werden wertlos. Das ist einfach ein
politische Entscheidung.

> Nach dem Krieg gab es ja den Lastenausgleich. Der zeigt, dass z.B.
> auch Hauseigentümer zur Kasse gebeten werden können.


Mit rein symbolischen Beiträgen. Außerdem ging das Geld an die
Vertriebenen.

Dagegen hat der Staat die Geldvermögen (Bargeld, Staatsanleihen,
Lebensversicherungen, private Schulden...) durch die
Währungsreform weitgehend enteignet.

Ähnliche Themen
Grundsatzfrage zur Kündigung von Spareinlagen

Hallo! Bei Spareinlagen mit 3-dreimonatiger Kündigungsfrist fällt ja bekanntermaßen kein Vorschusszins an, wenn man den gewünschten Auszahlungsbetrag drei Monate vor der...

Deutschland buergt fuer Spareinlagen unbegrenzt?

<zitat> DPA 2008-12-18 14:13:50 Das EU-Parlament hat wegen der Finanzmarktkrise für einen erhöhten Mindestschutz der Sparer in den 27 Unionsländern gestimmt. Die...

Regierungsgarantie für Spareinlagen

Aus einer PM der Bundesregierung: "Die Kanzlerin versicherte, kein Sparer müsse sich um seine Einlagen sorgen. Dafür stehe die Bundesregierung ein." Welchen rechtlichen...

Absicherung der Spareinlagen.

Hallo. Ich habe den Fernseher etwas spät eingeschalten und nicht alles gehört. Ist die Absicherung der Spareinlagen in voller Höhe schon wieder zurückgenommen? Sie werden...


Alle Zeitangaben in WEZ. Es ist jetzt 18:17 Uhr. | Privacy Policy