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#1
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Heute nachmittag, Bischofsholer Damm Richtung Platnerstraße.
http://maps.google.de/maps?hl=de&ie=...03691&t=h&z=19 An der Kreuzung wartet auf der Geradaus/rechtsabbige Spur ein Sattelschlepper. Auf dem Radweg daneben ein Radfahrer. Ich fahre auf die Kreuzung zu. Die Ampel wird grün , der Sattelschlepper läßt den Radfahrer durch, setzt sich in Bewegung und macht dann eine kräftige Bremsung, die ihn halb auf der Fahrradfurt zum Stehen kommen läßt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits auf Schrittempo verzögert und befinde mich auf Höhe der hinteren LKW Stoßstange. Der Fahrer ist nicht deutlich zu sehen, hat aber offensichtlich gestoppt weil er mich gesehen hat. Trotzdem warten? oder weiterfahren? wie hätte ihr euch entschieden? |
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#2
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Stefan Zickenrott (Wed, 16 Apr 2008 23:06:07 +0200):
> Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits auf Schrittempo verzögert und > befinde mich auf Höhe der hinteren LKW Stoßstange. Der Fahrer ist nicht > deutlich zu sehen, hat aber offensichtlich gestoppt weil er mich gesehen > hat. Trotzdem warten? oder weiterfahren? wie hätte ihr euch entschieden? Rechtlich waere es vollkommen i.O., wenn du weiter fahren wuerdest. Clevererweise bleibst du stehen. "Radwege bauen, heisst Fallen stellen" - das ist eine uralte Signatur in dieser Gruppe (ich glaube von der Erika C.) Chris |
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#3
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Am Wed, 16 Apr 2008 23:06:07 +0200 schrieb Stefan Zickenrott:
> Heute nachmittag, Bischofsholer Damm Richtung Platnerstraße. > > [..] hl=de&ie=UTF8&ll=52.370282,9.762509&spn=0.001304,0 .003691&t=h&z=19 > > An der Kreuzung wartet auf der Geradaus/rechtsabbige Spur ein > Sattelschlepper. Auf dem Radweg daneben ein Radfahrer. Ich fahre auf die > Kreuzung zu. Die Ampel wird grün , der Sattelschlepper läßt den > Radfahrer durch, setzt sich in Bewegung und macht dann eine kräftige > Bremsung, die ihn halb auf der Fahrradfurt zum Stehen kommen läßt. > > Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits auf Schrittempo verzögert und > befinde mich auf Höhe der hinteren LKW Stoßstange. Der Fahrer ist nicht > deutlich zu sehen, hat aber offensichtlich gestoppt weil er mich gesehen > hat. Trotzdem warten? oder weiterfahren? wie hätte ihr euch entschieden? aufmerksam, langsam, weiterfahren und mit einem kontrollblick den Ausweichraum nach rechts sondieren. ....weil sonst prägt sich dem armen LKW fahrer ein, das Radfahrer schon halten und gegenüber einem LKW gern auf ihren Vorrang verzichten. Ausserdem steigert das 'langsamfahren' die Dramatik der Situation, deren sich der LKW-Fahrer durch seine abruppte Bremsung ja schon ansatzweise bewußt ist. ervin |
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#4
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Am Wed, 16 Apr 2008 23:06:07 +0200 schrieb Stefan Zickenrott:
> Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits auf Schrittempo verzögert und > befinde mich auf Höhe der hinteren LKW Stoßstange. Der Fahrer ist nicht > deutlich zu sehen, hat aber offensichtlich gestoppt weil er mich gesehen > hat. Trotzdem warten? Wenn Du keinen Blickkontakt mit dem Fahrer hast, kannst Du doch gar nicht wissen ob er wegen Dir gestoppt hat (vielleicht war auf der anderen Straßenseite ein Kind am Straßenrand). Ich würde also im Interesse der eigenen Gesundheit erst dann weiterfahren, wenn Du sicher gehen kannst, daß er Dich gesehen hat, also wenn Du Blickkontakt zu ihm hast. > wie hätte ihr euch entschieden? Ich hätte gewartet, wenn die Situation nicht ganz eindeutig ist. Sattelschlepper gegen Fahrrad geht böse aus - auch wenn das Fahrrad eigentlich Vorfahrt hätte. Grüße, Frank |
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#5
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Stefan Zickenrott wrote:
> Heute nachmittag, Bischofsholer Damm Richtung Platnerstraße. > > [..] >> An der Kreuzung wartet auf der Geradaus/rechtsabbige Spur ein > Sattelschlepper. Auf dem Radweg daneben ein Radfahrer. Ich fahre auf die > Kreuzung zu. Die Ampel wird grün , der Sattelschlepper läßt den > Radfahrer durch, setzt sich in Bewegung und macht dann eine kräftige > Bremsung, die ihn halb auf der Fahrradfurt zum Stehen kommen läßt. > > Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits auf Schrittempo verzögert und > befinde mich auf Höhe der hinteren LKW Stoßstange. Der Fahrer ist nicht > deutlich zu sehen, hat aber offensichtlich gestoppt weil er mich gesehen > hat. Trotzdem warten? oder weiterfahren? wie hätte ihr euch entschieden? > Meiner Meinung ist dies durch StVO §5(8) geregelt: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Der beschriebene Fall legt angesichts der recht deutlichen Abbildung in google maps die Vermutung nahe, dass, bei Positionierung des Sattelschleppers (oder des Sattelzuges?) "halb auf der Fahrradfurt" nicht mit ausreichendem Seitenabstand überholt werden kann. Einige Fragen bleiben offen, sind aber für meine Meinung zu der Situation sowieso nicht oder kaum mehr relevant: - was macht es so "offensichtlich", dass der LKW-Fahrer stoppte, "weil er mich (Stefan) gesehen hat"? Selbst wenn ein Sichtkontaktbestanden hätte, liesse sich noch keine Kausalbeziehung folgern. - Wurde der rechte Fahrtrichtungsanzeiger des LKW betätigt? -Ist der Radweg benutzungspflichtig? Gruss, Peter |
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#6
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P.Liedermann schrieb:
> Meiner Meinung ist dies durch StVO §5(8) geregelt: > > "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer > Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger > Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Ob das in dem Fall greift? Richtig ist zumindet, das ein Vorbeifahren auf der Furt, mit ausreichendem Sicherheitsabstand nicht möglich war. Aber in hannover werde die Furten ohnehin meist so angelegt das sie nur als Empfehlungen gelten können. > Einige Fragen bleiben offen, sind aber für meine Meinung zu der > Situation sowieso nicht oder kaum mehr relevant: > - was macht es so "offensichtlich", dass der LKW-Fahrer stoppte, "weil > er mich (Stefan) gesehen hat"? Selbst wenn ein Sichtkontaktbestanden > hätte, liesse sich noch keine Kausalbeziehung folgern. a) der zeitliche Zusammenhang b) das kein anderer Verkehrsteilnehmer im Sichtfeld des LKWfahrers war der ein stoppen erforderlich gemacht hätte. c) das der Lkw, nachdem ich gestoppt hatte noch stehenblieb, seine fahrt aber fortsetze nachdem ich ihm ein eindeutiges handzeichen gegeben hab. > - Wurde der rechte Fahrtrichtungsanzeiger des LKW betätigt? Ja. > -Ist der Radweg benutzungspflichtig? Ja. |
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#7
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Stefan Zickenrott wrote:
> An der Kreuzung wartet auf der Geradaus/rechtsabbige Spur ein > Sattelschlepper. Auf dem Radweg daneben ein Radfahrer. Ich fahre auf die > Kreuzung zu. Die Ampel wird grün , der Sattelschlepper läßt den > Radfahrer durch, setzt sich in Bewegung und macht dann eine kräftige > Bremsung, die ihn halb auf der Fahrradfurt zum Stehen kommen läßt. > Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits auf Schrittempo verzögert und > befinde mich auf Höhe der hinteren LKW Stoßstange. Der Fahrer ist nicht > deutlich zu sehen, hat aber offensichtlich gestoppt weil er mich gesehen > hat. Trotzdem warten? oder weiterfahren? wie hätte ihr euch entschieden? Zeichen geben, dass er weiterfahren soll. Wenn er dann weiterfährt, hat er Dich gesehen. Wenn nicht, lass ihn warten, bis er schwarz wird. Du kannst damit die Behauptung widerlegen, ohne "Radwege" würden Radfahrer den Verkehr behindern. |
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#8
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Stefan Zickenrott wrote:
> P.Liedermann schrieb: > >> Meiner Meinung ist dies durch StVO §5(8) geregelt: >> >> "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer >> Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger >> Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." > > Ob das in dem Fall greift? An sich greifen für Radfahrer keine Vorschriften. Nur sind sie hier blöderweise ausdrücklich erwähnt. > Richtig ist zumindet, das ein Vorbeifahren auf der Furt, mit > ausreichendem Sicherheitsabstand nicht möglich war. > > Aber in hannover werde die Furten ohnehin meist so angelegt das sie nur > als Empfehlungen gelten können. Vielleicht als Empfehlungen, sich nicht noch vorbeizumogeln, wenn sie zur Hälfte durch einen Lastwagen blockiert sind? > >> Einige Fragen bleiben offen, sind aber für meine Meinung zu der >> Situation sowieso nicht oder kaum mehr relevant: >> - was macht es so "offensichtlich", dass der LKW-Fahrer stoppte, "weil >> er mich (Stefan) gesehen hat"? Selbst wenn ein Sichtkontaktbestanden >> hätte, liesse sich noch keine Kausalbeziehung folgern. > > a) der zeitliche Zusammenhang aus zeitlicher Konzidenz folgt also die Kausalität ?:-)))) > b) das kein anderer Verkehrsteilnehmer im Sichtfeld des LKWfahrers war > der ein stoppen erforderlich gemacht hätte. Das war also ein gläserner Sattelzug? Oder wie konntest Du sonst das Sichtfeld des Fahrers so genau beurteilen? > c) das der Lkw, nachdem ich gestoppt hatte noch stehenblieb, seine fahrt > aber fortsetze nachdem ich ihm ein eindeutiges handzeichen gegeben hab. Das ist jetzt wieder was ganz neues. Was kommt denn da noch alles? Was war die Bedeutung des "eindeutigen Handzeichens" Deinerseits? > >> - Wurde der rechte Fahrtrichtungsanzeiger des LKW betätigt? > > Ja. Fragst Du jetzt im Ernst, ob Du mit Deinem Fahrrad rechts an einem rechtsabbiegenden LKW vorbeifahren sollst, nachdem er aufgrund Deines Handzeichens seine Fahrt fortsetzt? Es gibt auch weniger schmerzhafte Methoden für einen Suizid. > >> -Ist der Radweg benutzungspflichtig? > > Ja. > Das schliesst dann wohl ein Linksüberholen des Lastwagens mit dem Fahrrad (zumindest bei Geradeausfahrt des Fahrrades) aus. |
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#9
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Stefan Zickenrott schrieb:
> Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits auf Schrittempo verzögert und > befinde mich auf Höhe der hinteren LKW Stoßstange. Der Fahrer ist nicht > deutlich zu sehen, hat aber offensichtlich gestoppt weil er mich gesehen > hat. Trotzdem warten? oder weiterfahren? wie hätte ihr euch entschieden? Wo willst Du denn weiterfahren? Natürlich kannst Du ihn (links!) überholen, wenn da Platz ist. |
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#10
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P.Liedermann schrieb:
>> a) der zeitliche Zusammenhang > aus zeitlicher Konzidenz folgt also die Kausalität ?:-)))) Eine Wahrscheinlichkeit... >> b) das kein anderer Verkehrsteilnehmer im Sichtfeld des LKWfahrers war >> der ein stoppen erforderlich gemacht hätte. > > Das war also ein gläserner Sattelzug? Oder wie konntest Du sonst das > Sichtfeld des Fahrers so genau beurteilen? Bevor er nach rechts schwenkte, war der rechte Teil seines Sichtsfeldes im wesentliche identisch mit meinem. >> c) das der Lkw, nachdem ich gestoppt hatte noch stehenblieb, seine >> fahrt aber fortsetze nachdem ich ihm ein eindeutiges handzeichen >> gegeben hab. > > Das ist jetzt wieder was ganz neues. Was kommt denn da noch alles? Was > war die Bedeutung des "eindeutigen Handzeichens" Deinerseits? Das ich stoppe, und er bitte weiterfahren soll. >>> -Ist der Radweg benutzungspflichtig? >> >> Ja. >> > Das schliesst dann wohl ein Linksüberholen des Lastwagens mit dem > Fahrrad (zumindest bei Geradeausfahrt des Fahrrades) aus. Richtig. |
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#11
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Stefan Zickenrott wrote:
> P.Liedermann schrieb: >> Eine Wahrscheinlichkeit... >> Bevor er nach rechts schwenkte, war der rechte Teil seines Sichtsfeldes > im wesentliche identisch mit meinem. >> Das ich stoppe, und er bitte weiterfahren soll. > Ja aber was ist denn dann die Frage? Ob man, nachdem man ihm ein Zeichen zum Weiterfahren gegeben hat, sich schnell noch überrollen lassen soll? Gruss, Peter |
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#12
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P.Liedermann schrieb:
> Ja aber was ist denn dann die Frage? Ob man, nachdem man ihm ein Zeichen > zum Weiterfahren gegeben hat, sich schnell noch überrollen lassen soll? Das Zeichen hab ich ihm natürlich gegeben nachdem ich schon entschieden hatte stehen zu bleiben, und nachdem er gestoppt hatte. Wer weiss wie lange der sonst gewartet hätte ob ich vielleicht doch noch wieder los fahre. |
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#13
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Stefan Zickenrott wrote:
> P.Liedermann schrieb: > >> Ja aber was ist denn dann die Frage? Ob man, nachdem man ihm ein >> Zeichen zum Weiterfahren gegeben hat, sich schnell noch überrollen >> lassen soll? > > Das Zeichen hab ich ihm natürlich gegeben nachdem ich schon entschieden > hatte stehen zu bleiben, und nachdem er gestoppt hatte. Wer weiss wie > lange der sonst gewartet hätte ob ich vielleicht doch noch wieder los > fahre. Dann hast Du m.E. völlig korrekt gehandelt. Gruss, Peter |
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#14
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Am Thu, 17 Apr 2008 17:49:37 +0200 schrieb P.Liedermann:
> Stefan Zickenrott wrote: > > Meiner Meinung ist dies durch StVO §5(8) geregelt: > > "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer > und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten > Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und > besonderer Vorsicht rechts überholen." Es handelt sich um keinen Fall von Überholen. Stefan fuhr auf einem Radweg. |
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#15
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Am Fri, 18 Apr 2008 12:27:38 +0200 schrieb Christoph Maercker:
> > Zeichen geben, dass er weiterfahren soll. Wenn er dann weiterfährt, > hat er Dich gesehen. Wenn nicht, lass ihn warten, bis er schwarz wird. > Du kannst damit die Behauptung widerlegen, ohne "Radwege" würden > Radfahrer den Verkehr behindern. Nein, einklich könnte er damit nur zeigen, daß Radfahrer auf Radwegen den Verkehr behindern. |
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